Ernennungsrichtlinien

Ernennungsrichtlinien für Senatoren (Seit 01/2019) 

Was sind Senatoren?

  • Senatoren sind Ehrenmitglieder von JCI und den Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. 
    JCI Germany (in folgenden: WJD), die sich durch sichtbares internationales und überregionales Engagement verdient gemacht haben. Sie sind die zukünftigen „Mentoren“ und Ratgeber - dann, wenn sie gefragt werden.

Ihre Privilegien

  • Lebenslange Mitgliedschaft bei JCI und WJD.
  • Mitgliedschaft im Netzwerk der internationalen Senatoren.

Voraussetzungen zur Ernennung

  • Mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft bei einem von WJD anerkannten Kreis, davon mindestens 3 Jahre in der Zeit vor Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • Der Kandidat war Funktionsträger auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene.
  • Herausragende Verdienste um WJD und weit überregionales und internationales Engagement.
  • Botschafter von WJD auf der internationalen Bühne sowie
  • Botschafter von JCI auf der nationalen Bühne.
  • Eine reine Konferenzteilnahme reicht nicht aus.

Abzulehnen sind Ernennungen

  • Aus Proporz.
  • Aus Gefälligkeit oder als Geschenk.
  • Von Mitgliedern ohne überregionales und internationales Engagement.

Antragsformalien

  • Beantragung in der Regel durch den Heimatkreis des Kandidaten.
  • Einreichung vollständiger Unterlagen (Antragsformular, Lebenslauf, ausführliche Begründung des Vorschlags, geplantes Verleihungsdatum und Zahlung der Bearbeitungsgebühr) bei der Bundesgeschäftsstelle (per Briefpost oder per E-Mail mit hochwertig gescannten Dokumenten im PDF-Format) über den Landesvorsitzenden (bzw. bei Auslandskreisen ohne Landesverbandszugehörigkeit direkt an den JCI Germany National President), der dem Antrag zustimmen muss.
  • Unterstützung des Antrags durch mindestens 2 Senatoren („Referenzsenatoren“), möglichst aus unterschiedlichen WJD Generationen in Form einer schriftlichen Begründung.

Der Entscheidungsweg

  • Der JCI Germany National President entscheidet über den Senatorenantrag.
  • Der JCI Germany National President bezieht in seiner Entscheidung üblicherweise mit ein:
    - Senate Chairman (Vorsitzende(r) der Vereinigung der JCI-Senatoren Deutschlands e.V.), der ggf. zuvor auch die Referenzsenatoren befragt.
    - Den/die Landesvorsitzende(n), der/die dem Antrag zugestimmt haben muss (bei Auslandskreisen ohne Landeszugehörigkeit entfällt dieser Punkt).
    - Nach Ermessen ehemalige JCI Germany National President (vor Einführung des Amtes ehemalige Bundesvorsitzende).
  • Die Entscheidung wird kurzfristig nach Eingang der kompletten Unterlagen getroffen. Der JCI Germany National President wird begründete Empfehlungen des Senate Chairman bei der Entscheidung berücksichtigen. Die Entscheidung wird vertraulich getroffen und der Antragsteller hierüber benachrichtigt. Die Gründe der Entscheidung werden nicht mitgeteilt.
  • Die Ablehnung von Anträgen wird dokumentiert. Sie können nur ausnahmsweise (wenn zusätzliche Fakten zur Qualifikation vorliegen) erneut gestellt werden.
  • Die Anträge werden ausnahmslos über die Bundesgeschäftsstelle an JCI weitergeleitet.

Verleihung der Senatorenwürde

  • Die Verleihung erfolgt in enger Abstimmung mit dem/der JCI National President und dem Senate Chairman.
  • In aller Regel nehmen an der Verleihung der/die JCI Germany National President, der Senate Chairman und der/die Landesvorsitzende teil. In Ausnahmefällen können Vertretungen notwendig sein.
  • Erst nach Abstimmung des Verleihungstermins und der Abstimmung des Ablaufs der Verleihung werden die Unterlagen von der Bundesgeschäftsstelle an den Vertreter des Bundes, der die Verleihung vornimmt, ausgehändigt.

Hinweise zur Antragstellung und Ernennung enthält das beigefügte Merkblatt. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der WJD - www.wjd.de - und auf den Internetseiten der deutschen Senatorenvereinigung (www.wjdsenatoren.de) zu finden. Beratung gibt (natürlich vertraulich) in Zweifelsfragen durch den Senate Chairman und den/die JCI Germany National President der WJD sowie bei organisatorischen Fragen der Ansprechpartner in der Bundesgeschäftsstelle.

Diese Richtlinie wurde am 07.Dezember 2018 vom Bundesvorstand beschlossen und tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.